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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Fotografie und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von den Fotografen Simi & Jasi Mötteli (Föteli vom Mötteli) – nachfolgend die Fotografen genannt.

Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von den Fotografen durchgeführten Aufträge und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von 3 Tagen widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografen diese schriftlich anerkennen.
  3. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Fotografen hergestellte Produkte. Das kann eine Datei auf einem Dateiträger sein, ein Abzug, ein Fotobuch etc.
  4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets der künstlerischen Gestaltung der Fotografen unterliegen. Reklamationen hinsichtlich dieser Gestaltung, des Aufnahmeortes und der verwendeten Mittel der Fotografie sind deshalb ausgeschlossen. Es werden keine spezifischen Aufnahmen garantiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderte Vereinbarungen und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen der Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  6. Die Fotografen verpflichten sich nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Bildmaterials. Originaldateien, bleiben bei den Fotografen und werden nur bei gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

Urheberrecht

  1. Den Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von den Fotografen hergestellten Produkte sind nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bilder (z.B. Werbung) wird das schriftliche Einverständnis des Fotografen benötigt.
  3. Die Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografen zu.
  4. Die Fotografen sind berechtigt die Fotos im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden, wenn der Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklärt.

Honorare

  1. Für die Produktion der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Fällige Rechnungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Mahngebühren nach Verzug können nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen berechnet werden.
  2. Aufträge zur Hochzeitsfotografie werden mit einer Anzahlung von 50% des Auftragwertes berechnet. Die Fotografen bestätigen den Auftrag und den Betrag per E-Mail oder Brief und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit der Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung der Fotografen. Das vereinbarte Honorar der Fotografen ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist in bar oder per Überweisung auf das Konto der Fotografen zu bezahlen.
  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Umbuchungen und Annullationen durch den Kunden gebuchten Leistungen berechtigen den Fotografen Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung je nach Kurzfristigkeit der Absage zwischen 20-100% des Gesamtbetrages. Eine schriftliche Zusage per E-Mail oder Text Message gelten als Zusagen und es werden 10% für Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung verrechnet. Umbuchungen und Annullationen müssen schriftlich erfolgen.

    Möchte der Kunde vorzeitig von dem Auftragsvertrag zurücktreten, gelten folgende Exit-Stufen:

              Bis 120 Tage vor dem Termin             20% des Honorars

              Bis 90 Tage vor dem Termin               25% des Honorars

              Bis 60 Tage vor dem Termin               50% des Honorars

              Bis 30 Tage vor dem Termin               70% des Honorars

              Bis 14 Tage vor dem Termin               100% des Honorars

Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Produkt, bleibt das Material (Bilder und deren Produkte) Eigentum der Fotografen.

Datenschutz

  1. Erforderliche Daten, die den Kunden betreffen wie Name, Adresse und Auftragsdaten werden gespeichert. Die Daten werden von den Fotografen vertraulich behandelt und eine Weitergabe an Drittpersonen ist ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Haftung

      1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Die Fotografen haften nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
      2. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leisten die Fotografen keinen Ersatz.
      3. Die Fotografen sind berechtigt, Fotobuchhersteller, Druckereien zu beauftragen. Sie haften nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
      4. Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit von Printabzügen und anderen Fotoprodukten haften die Fotografen nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht.
      5. Für den Fall, dass die Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründe) den Auftrag nicht ausführen kann, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann. Auf Wunsch kann ein Ersatzfotograf benannt werden, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Bei Fotoshootings ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.
      6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei den Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografen beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, sind die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, die mit den Fotografen abgemacht wurde.
  2. Föteli vom Mötteli behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Diese AGB gelten ab 01.04.2024